Impressum

Frahm Gartenpflege & Objektbetreuungen GmbH

Rudolphsweg 16
24594 Hohenwestedt

Tel.: 04871 - 7 62 88 23
Fax: 04871 - 7 62 88 24

info@gartenpflege-frahm.de
www.gartenpflege-frahm.de

Inhaber: Andreas Frahm

 

Bildnachweis:

Krawczyk-Foto, globetrotter1 - © Fotolia.com

AGB

AGB-Download:
AGB Frahm GmbH.pdf 148,38 kB

Frahm Gartenpflege & Objektbetreuungen GmbH Rudolphsweg 16 – 24594 Hohenwestedt

Amtsgericht Kiel HRB 11383 KI

© by Frahm Gartenpflege&Objektbetreuungen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Frahm Gartenpflege &Objektbetreuungen GmbH ; diese wird nachfolgend als AN bezeichnet.

 

 

1.1     Angebot

Der AN hält sich an das Angebot 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden. Das Angebot wandelt sich durch die Unterschrift des Auftraggebers in einen rechtsverbindlichen Vertrag.

 

 

1.2     Vertragsgrundlagen

Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen nach Art und Umfang gelten aus Vertragsgrundlagen in der Reihenfolge der nachfolgenden Aufstellung:

 

- die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Frahm Gartenpflege & Objektbetreuungen UG (haftungsbeschränkt) „

- Angebot von Datum           / Projekt Nr.:                   / Angebot-Nr.:

- Zusatzvereinbarungen in schriftlicher Form

- Bauaufmaße, Zeichnungen usw.

- Vorschriften und Vereinbarungen zum Bundesdatenschutzgesetzt

 

 

1.3     Ausführung

Die Ausführung der Arbeiten des Garten- und Landschaftsbau richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, wie sie unter anderem aufbauend auf der Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau in der Verbindungsordnung für Bauleistungen (VOB/Teil C) „ Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen festgelegt sind. Dabei ist die Fertigstellungspflege zum Beispiel nach DIN 18916 und DIN 18917 nach Art, Umfang und Dauer gesondert zu vereinbaren.

 

Mit einer gesonderten Vereinbarung die der Schriftform bedarf kann der Ausschluß der VOB vereinbart werden. Die Arbeiten und erbrachten Leistungen werden dann nach einem Werkleistungsvertrag ausgeführt. Hierdurch entfallen sämtliche Garantievereinbarungen und Gewährleistungsansprüche.

 

 

1.4     Vergütung

Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach Ziffer 1.2 genannten Vertragsgrundlagen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die Steuern sowie Preise für Baustoffe, Bauteile, Betriebsmittel, Pflanzen, Saatgut, Frachten und Transportkosten, Dünger, Erden u.a. sind diese Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten und Ermäßigungen entsprechend weiterzugeben, sofern zwischen Vertragsabschluss und Abnahme mehr als 4 Wochen liegen. Dies gilt auch bei einer vereinbarten Pauschalvergütung, wenn zwischen Vertragsabschluss und Abnahme mehr als 4 Wochen liegen.

 

 

2. Lagerplätze, Anschlüsse und Pläne

 

Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse ( Storm, Wasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf dem Grundstück unentgeltlich für den gesamten Zeitraum der Bauleistung in erforderlicher Menge zur Vergütung gestellt. Insbesondere stellt der Auftraggeber einen abschließbaren Raum für das Werkzeug, Maschinen sowie das Material für den gesamten Zeitraum der Bauleistung zur Verfügung und übernimmt bei Verlust sowie Diebstahl die Haftung.

Vor Beginn der Baumaßnahme sind alle erforderlichen Unterlagen die eine Relevanz für die Baumaßnahme haben, dem AN unaufgefordert auszuhändigen. Hierzu zählen insbesondere Baugenehmigung, Baupläne, Lagepläne und Katasterauszüge sowie aktuelle Pläne der Versorgungsleitungen und Anschlüsse.

 

 

3. Fertigstellungsfristen

 

Die vorgesehenen Fertigstellungsfristen sind gemeinsam festzulegen und schriftlich zu bestätigen.

 

 

 

 

 

4. Abnahme

 

Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber persönlich oder schriftlich in Form der Abschlussrechnung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 3 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 3 Werktagen nach der erfolgten Meldung über die Fertigstellung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Werktagen nach Beginn der Benutzung: als erfolgt, Vorbehalte wegen Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekannt werden zu melden ( insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB/B§7 trägt.

 

 

5. Gewährleistung

 

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert und beschafft wurden, wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers, und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hinzuweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und Lieferungen des Garten und Landschaftsbau ein Jahr beginnend mit der Abnahme. Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Mängel, die auf eine vom Auftraggeber nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind aus die halbe Höhe des Auftragswertes begrenzt. Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten ob der Gefahren der Arbeiten. Die diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige Haftung.

 

 

6. Abrechnung

 

6.1 Feststellungen der Leistungen und Lieferungen

 

Die zur Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erforderlichen Feststellungen ( Aufmaße o.ä. ) sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vorzunehmen. Bei alleiniger Feststellung durch den Auftragnehmer gilt der Vertragsabschluss als verbindliche Anerkennung der Feststellung durch den Auftraggeber.

 

6.2 Zusätzliche Leistungen und Lieferungen

 

Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze. Im Vertrag ist festzuhalten, wer gegebenenfalls außer der Auftraggeber selbst zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten sowie zur Beauftragung von zusätzlichen Leistungen und Lieferungen berechtigt ist. Der Nachweis über Stundenlohnarbeiten und zusätzlichen Leistungen und Lieferungen wird dem Auftraggeber umgehend zur Bestätigung vorgelegt, die innerhalb von 6 Werktagen zu erfolgen hat. Zahlungen gelten als der erbrachten Leistungen. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht anerkannt zurückgegeben hat oder schriftlich Einwendungen erhoben hat.

 

 

7. Zahlung

 

Die Kosten/Rechnungen für Materiallieferungen  sind sofort fällig uns müssen direkt bei Anlieferung, zu mindestens 75% vom Auftraggeber gezahlt werden, ansonsten erfolgt die Einstellung der Leistungen bis zur vollständigen Zahlung. Es kann eine Vorkasse auf Baumaterialien, Pflanzen usw. in Höhe von 50% auf den Netto Auftragswert verlangt werden. Diese muss vor Beginn der Arbeitsaufnahme auf dem Konto eingegangen sein.

 

 

 

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen – Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und alle Materialien und Leistungen – Eigentum der Firma Frahm Gartenpflege & Objektbetreuungen UG  -, soweit sie mit dem Grundstück noch nicht verbunden sind.

 

9. Duldung und Wegnahme

 

Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird der nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers dulden das dieser Baustoffe, Bauteile und Pflanzen auch wenn diese bereits mit Grund und Boden fest verbunden sind – aufnehmen und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen und sich aneignen darf. Die Lieferung sämtlicher Waren und Leistungen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß §455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen mein Eigentum. Ist die Ware oder Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Zweiten Mahnung bezahlt, ist die Firma Frahm…und die Lieferanten berechtigt, diese wieder zu holen und das Grundstück des Auftraggebers zu betreten.

 

10. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Betriebssitz des Auftragnehmers zuständige Amts- oder Landgericht.

 

11. Mündliche Absprachen

 

Mündliche Absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages/Leistungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragsparteien abgezeichnet wurden.

 

12. Nichtigkeit

 

Werden ggfls. Teile des Vertrages und/oder seine Vertragsgrundlagen nichtig, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

 

13. Datenschutz

 

Die beiden Vertragsparteien sichern sich gegenseitig zu, sich an die gesetzlichen Vorschriften / Vorgaben nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweiligen aktuellen Fassung zu halten. Gleichzeitig wird es den AN gestattet sich in schriftlicher, mündlicher, telefonischer oder sonstiger Form an den Auftraggeber / Interessenten zu wenden.

 

                                                                                             

 

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